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   OLG Hamm, 13.04.1983 - 20 U 340/82   

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OLG Hamm, 13.04.1983 - 20 U 340/82 (https://dejure.org/1983,12506)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.04.1983 - 20 U 340/82 (https://dejure.org/1983,12506)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. April 1983 - 20 U 340/82 (https://dejure.org/1983,12506)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1983, 1182
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 29.04.1981 - 20 U 273/80

    Grundstückskaufvertrtag; Wohnhaus; Übereignungsanspruch; Kaufpreisanspruch;

    Auszug aus OLG Hamm, 13.04.1983 - 20 U 340/82
    Die Ausschlußklausel des § 4 Abs. 1 k ARB greift bei Rechtsstreitigkeiten aus Erwerb von Wohngrundstücken nicht ein, wenn sich die Rechtsbeziehung des VN zum Veräußerer nur nach Kaufrecht beurteilt (Bestätigung von OLG Hamm VersR 1982, 61).
  • OLG Oldenburg, 01.09.2004 - 3 U 44/04

    Baurisikoausschluss für nicht baugenehmigungspflichtige Sanierungsarbeiten an

    Zum einen betrifft der Ausschluss danach nicht das, vom Baurisiko zu unterscheidende, mit der Anschaffung eines Gebäudes oder einer Eigentumswohnung verbundene Erwerbsrisiko (BGH VersR 2003, 454; 1994, 44; OLG Hamm VersR 82, 61; 83, 1182; OLG Köln r + s 97, 507; Böhme, ARB, 11. Aufl., § 4 Rn. 34 b; Harbauer/Maier, Rechtsschutzversicherung, 7. Aufl., ARB 75 § 4 Rn. 86; Prölss/Armbrüster, 27. Aufl., ARB 75 § 4 Rn. 20).
  • OLG Saarbrücken, 05.08.1987 - 5 U 13/87

    Bauherrenmodell; Rückgängigmachung der Beteiligung; Wahrnehmung der rechtlichen

    Die Rückabwicklung eines derartigen Vertragsverhältnisses beurteilt sich somit nicht allein nach den Regeln des Kaufvertragsrechts und bezieht sich auch nicht nur auf den Erwerb des Grundstücksteils, was nach der Rechtspr. (OLG Hamm, VersR 82, 62; 83, 1182) der Anwendung der Ausschlußklausel entgegenstehen kann.
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